Sachsenspiegel

13. Jhdt.

Unter Sachsenspiegel versteht sich das wichtigste deutsche Rechtsbuch des späten Mittelalters. Es ist kein einzelnes Werk, sondern eine sich weiterentwickelnde Gesetzestextsammlung, die in Handschriften festgehalten wurde.

Das Werk des Eik von Repgow entstand zwischen 1220 und 1235 und gilt als das älteste in mittelniederdeutscher Sprache verfasste Rechtsbuch. Ältere in Latein verfasste Versionen sind nicht erhalten. Der Sachsenspiegel selbst bliebt teilweise bis ins 19. Jahrhundert geltendes Recht und hatte Vorbildfunktion für zahlreiche weitere Rechtsbücher.

Der Sachsenspiegel besteht aus 3 Teilen und enthält nach der Vorrede, Landrecht mit über 230 Artikel und Lehensrecht mit 78 Artikeln. Die behandelten Rechtsgebiete reichen von Verfassungsrecht, Gerichtsverfassungen, Strafrecht und Strafverfahren, Familien- und Erbrecht bis Dorf- und Nachbarrecht.

In verscheiden Entwicklungsstufen entstand im Laufe von etwa 200 Jahren der Sachsenspiegel in der heute vertrauten Form.

Es gibt mehr als 500 überlieferte Handschriften des Sachsenspiegels. Die älteste erhaltene Sachsenspiegel-Handschrift wird heute in der Universitäts- und Landesbibliothek Halle an der Saale aufbewahrt (Qu. Cod. 81).


Digitalsat in der Sächsichen Landesbibliothek
https://www.geschichtsquellen.de/werk/2242 Stand: 5.2.2023
https://www.slub-dresden.de/en…dschriften/sachsenspiegel Stand: 5.2.2023
https://www.mittelalter-lexikon.de/wiki/Sachsenspiegel Stand: 5.2.2023

Kommentare sind geschlossen.